Informationen zu Kindertagesstätten und Tagespflege bei Pflegepersonen
In Tageseinrichtungen (Kindergarten, -krippe, -hort) und durch Tagespflege soll die Entwicklung von Kindern zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
Die Förderung durch das Kreisjugendamt Kelheim ist grundsätzlich von den Einkommensverhältnissen der Eltern abhängig.
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung