Pflegekinderwesen

Pflegekinderdienst (PKD)

Pflegekinder brauchen Verlässlichkeit und ein Zuhause

Pflegekinder kommen meist aus Familien, in denen die Eltern ihrer Rolle als versorgende, schützende Eltern nicht (mehr) gerecht werden können. Wenn Kinder von ihren Eltern nicht nach ihren Bedürfnissen versorgt werden, bieten Pflegefamilien eine wichtige Alternative. Pflegekinder leben mit zwei Familien. Das Pflegekind ist und bleibt leibliches Kind seiner Eltern, faktisch lebt es mit und in einer anderen Familie, der Pflegefamilie. Eine Pflegefamilie bietet einen überschaubaren Alltagsrahmen: einen vertrauten Personenkreis, einen regelmäßigen Tagesablauf, wie z. B. gemeinsame Mahlzeiten, Trost und eine kindgerechte Freizeitgestaltung. Pflegekinder sind keine Adoptivkinder. Auch wenn sie dauerhaft in einer anderen Familie leben, bleiben die verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen. 

Formen der Pflege

Die unbefristete Vollzeitpflege ist für Kinder und Jugendliche bestimmt, deren Erziehung und Betreuung in der Herkunftsfamilie für einen längere Dauer nicht gewährleistet werden kann.

Die befristete Vollzeitpflege (Kurzzeitpflege) ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, die für einen klar befristeten Zeitrahmen nicht in ihrer Familie leben können. Hier hat die Pflegefamilie die Aufgabe, ihrem Gastkind für einen begrenzten Zeitraum, einen geschützten Rahmen zu bieten. Hintergrund für befristete Unterbringungen sind fast immer akute familiäre Belastungs- und Krisensituationen.

Bei beiden Formen der Pflege ist es das Ziel, während dieser Unterbringungszeit die familiären Rahmenbedingungen so zu verändern, dass das Kind schnellstmöglich in die eigene Familie zurückkehren kann. Allerdings ist dies nicht immer möglich, in einigen Fällen brauchen die Kinder oder Jugendlichen dann eine Pflegefamilie, in der sie dauerhaft leben können, bis zur Volljährigkeit oder manchmal auch darüber hinaus.

Voraussetzungen für Pflegeeltern

Wenn sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen.
Bei einer dauerhaften Unterbringung der Pflegekinder, sollten Pflegeeltern und Kind  einen familienentsprechenden Alterabstand haben. Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen Sie genügend Wohnraum. Pflegeeltern sollen in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit ihrem Einkommen unabhängig sein. Für das Pflegekind erhalten Sie monatlich unabhängig von Ihrem Einkommen ein Pflegegeld, das den kompletten Lebensunterhalt des Pflegekindes deckt. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht vorausgesetzt, wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen möchten. die Beherrschung der deutschen Sprache ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes. Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit. Wenn es sich mit der Situation des Pflegekindes vereinbaren lässt, kann der vorwiegend betreuende Pflegeelternteil auch berufstätig sein. Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden Sie durch ein Seminar vorbereitet. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes können Sie jederzeit fachliche Hilfen in Anspruch nehmen.
Entscheidend ist die persönliche Eignung, einem Pflegekind ein sicheres Umfeld bieten zu können.

Pflegeeltern werden

In einem Erstgespräch erhalten Sie einen ersten Überblick, u. a. über den rechtlichen Rahmen, sowie den Bewerbungs- und Vermittlungsweg. Während des Überprüfungsprozesses finden mehrere Gespräch, darunter auch mindestens eines bei Ihnen zuhause statt. Zusätzlich müssen Sie ein Gesundheitsattest, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Ihren Einkommensnachweis einreichen. Im Anschluss nehmen Sie an einem Vorbereitungsseminar für die Aufgabe als Pflegeeltern teil.
Für die zuständigen Fachkräfte ist es wichtig, dass Sie sich während der Kontakte gut kennenlernen und ein Vertrauensverhältnis zueinander aufbauen können. Nur so kann am Ende des Prozesses gemeinsam entschieden werden, für welche Kinder Sie die passende Pflegefamilie sein können. Folgende Fragen sollten Sie sich im Vorfeld stellen:

  • Warum möchten wir jetzt ein Pflegekind aufnehmen?
  • Was ist das Besondere, das wir einem Kind geben möchten?
  • Möchten wir Kinder für eine begrenzte Zeit aufnehmen? Oder wollen wir einem oder mehreren Kindern einen dauerhaften Lebensort in unserer Familie anbieten?
  • Welche Vorstellungen haben wir über Alter, Geschlecht und Herkunft des Kindes?
  • Für welche Auffälligkeiten bzw. Eigenarten, eventuelle Krankheiten und Behinderungen eines Pflegekindes könne wir Verständnis und Geduld aufbringen und wofür nicht?
  • Welche Sachverhalte, Verhaltensweisen oder Situationen können wir nicht tolerieren?

Sind wir bereit, eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jugendämtern und anderen Institutionen, sowie den Herkunftseltern zusammenzuarbeiten?

Wenn Sie für sich genügend Informationen gesammelt haben und zu der Entscheidung gekommen sind, ein Pflegekind aufzunehmen, melden Sie sich!

Beim Kreisjugendamt Kelheim erfolgt die

  • Vermittlung und Überprüfung sowie die
  • Beratung und Unterstützung

von Pflegestellen im Landkreis Kelheim durch:

Frau Bell
Frau Pöppel
Frau Roithmayr
Frau Wurmer

Häufige Fragen

Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?
Das kommt darauf an, ob Sie ein Pflegekind befristet oder unbefristet bei sich aufnehmen möchten. Kinder, die in einer Pflegefamilie leben, kehren wieder in ihre Herkunftsfamilie zurück, wenn sich die Verhältnisse entsprechend verbessert haben.

Was für ein Pflegekind bekommen wir?
Die zukünftigen Pflegeeltern werden im Überprüfungsprozess durch das Jugendamt ermutigt sich damit auseinanderzusetzen, was für ein Kind sie aufnehmen möchten/können. Bei der Vermittlung der Kinder erfolgt nach Möglichkeit eine Berücksichtigung der Kriterien der Pflegeeltern.

Wie ist die Zusammenarbeit mit den Ämtern?
Der Pflegekinderdienst kümmert sich um die Belange der Pflegeeltern. Die Fachkräften beraten Sie vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes, es entsteht eine dauerhafte Kooperation, z. B. bei der Erarbeitung der Hilfeplanung oder in zusätzlichen Gesprächen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Bell, Kerstin
09441/207-5336 09441/207-5350 O2.21
Pöppel, Kerstin
09441/207-5324 09441/207-5350 O2.19
Roithmayr, Johanna
09441/207-5322 09441/207-5350 O2.21
Wurmer, Stefanie
09441 207-5355 09441 207-5350 O2.17

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-5350
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dst. Mainburg

AdresseLandratsamt Kelheim - Dst. Mainburg
Regensburger Str. 1
84048   Mainburg
Kontakt
Telefon: 08751/8651-0
Fax: 08751/8651-30
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung