Naturpark Altmühltal

Der 1969 gegründete Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) umfasst ein Gebiet von rund 2.900 km². 1995 erhielt er eine rechtsverbindliche Naturpark-Verordnung. Der Naturpark erstreckt sich auf Teile der fünf Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Oberpfalz. Der Landkreis Eichstätt liegt vollständig im Gebiet des Naturparks, die kreisfreie Stadt Ingolstadt und die Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen, Donau-Ries, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Regensburg, Roth, Kelheim und Neuburg-Schrobenhausen teilweise darin. Insgesamt liegen im Naturpark 88 Gemeinden. Träger des Naturparks ist der "Verein Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) e. V.".

Die übergeordnete Zielsetzung des Naturparks ist, das Gebiet als "typische Landschaft" zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln. 
Innerhalb des Naturparkgebietes ist eine Schutzzone ausgewiesen, die den Charakter eines Landschaftsschutzgebietes hat. Sie umfasst ca. 55 % der Naturparkfläche. Innerhalb der Schutzzone sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Dies betrifft insbesondere alle Handlungen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Landschaftsbild, den Naturgenuss oder den freien Zugang zur Natur zu beeinträchtigen. Zusätzlich sind innerhalb der Schutzzone sog. schützenswerte Tallandschaften festgelegt worden, für die weitergehende Verbote bestehen. So dürfen in diesen Bereichn u. a. die bisherige Bodengestaltung der Taleinhänge und das natürliche Kleinrelief der Talsohlen durch Aufschüttungen, Abgrabungen oder in sonstiger Weise nicht wesentlich verändert werden.

Um die Nutzung von Windkraft innerhalb der Schutzzone des Naturparks zu ordnen und eine einheitliche Behandlung von Windkraftanlagen innerhalb der Schutzzone zu gewährleisten, wurde die Verordnung im Jahr 2013 geändert.
Maßgebend ist die im Amtsblatt für den Landkreis Kelheim Nr. 22 vom 25.10.2013 bekanntgemachte Fassung.

Verordnung über den "Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb)" vom 14.September 1995, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den "Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb)" vom 14.Oktober 2013


Die Karte M 1:25.000 zur Festsetzung der Tabuzonen, Prüfzonen und Ausnahmezonen für Windkraftnutzung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 der Verordnung wird zum Download mit der Möglichkeit zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Der Download dient nur zur Information und hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Rechtlich maßgebend für die Festsetzung der Zonen ist ausschließlich die Karte, die im Original beim Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Naturschutzbehörde niedergelegt ist. Weitere Ausfertigungen dieser Karte befinden sich bei der Regierung von Niederbayern und dem Landratsamt Kelheim.

Daneben erhalten Sie weitere Informationen über den Naturpark beim Verein Naturpark Altmühltal 

Landratsamt Kelheim

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Donaupark 12
93309   Kelheim
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