Jugendhilfe im Strafverfahren

Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Wenn Kinder, Jugendliche und Heranwachsende straffällig werden, steht ihnen die Jugendgerichtshilfe zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten. Die Jugendgerichtshilfe begleitet je nach Verfahren zum Gerichtstermin und berichtet dort über Entwicklung, Lebenssituation, soziales Umfeld und Zukunftspläne und erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht. Es werden Vorschläge und Maßnahmen als Entscheidungshilfe für das Gericht und die Staatsanwaltschaft erarbeitet. Weiterhin vermittelt und kontrolliert sie Arbeits- oder Geldauflagen u.a..

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Kandziora, Jörg
09441/207-5338 09441/207-5350 O2.25
Peisker, Dennis
09441/207-5342 09441/207-5350 O2.23
Pirkl, Kathrin
09441/207-5353 09441/207-5350 O2.25

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-5350
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dst. Mainburg

AdresseLandratsamt Kelheim - Dst. Mainburg
Regensburger Str. 1
84048   Mainburg
Kontakt
Telefon: 08751/8651-0
Fax: 08751/8651-30
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung