Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxi-, Mietwagenschein, Ortskundeprüfung)

Wer ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Fahrgastschein).  Für die Erteilung eines Taxischeins ist darüber hinaus eine Ortskundeprüfung bei der Führerscheinstelle erforderlich.

Das Mindestalter des Antragstellers beträgt 21 Jahre. Dieser muss mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.

Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung des Inhabers. Sie kann auf höchstens 5 Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um die charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Fahreignungsregister, aus dem Fahreignungsregister sowie dem Bundeszentralregister (erweitertes Führungszeugnis) benötigt.

Inhaber einer gültigen Fahererlaubnisklasse D1, D1E oder D, DE benötigen keinen Personenbeförderungschein mehr, wenn sie nur einen Mietwagen führen, außer in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. 

„Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung des Inhabers. Sie kann auf höchstens 5 Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um die charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Fahreignungsregister (erweitertes Führungszeugnis) benötigt.“

Bei Ersterteilung:

  • Antrag Fahrgastschein
  • EU-Kartenführerschein (mindestens 2 Jahre bereits im Besitz)
  • Mindestalter des Antragstellers 21 Jahre
  • Evtl. Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
  • Erweitertes Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen (nicht älter als 3 Monate)
  • Haus- und augenärztliches Gutachten
  • medizinisch-psychologiche Untersuchung oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Ortskundeprüfung für Taxischein 

Bei Verlängerung:

  • Antrag Verlängerung Fahrgastschein
  • erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Haus-und augenärztliches Gutachten
  • medizinisch-psychologische Untersuchung oder arbeitsmedizinisches Gutachten ab vollendetem 60. Lebensjahr 
  • bisheriger Fahrgastschein

Bei erneuter Erteilung (falls Gültigkeit des Fahrgastscheins bereits abgelaufen):

  • Antrag Verlängerung Fahrgastschein
  • Führerschein
  • erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Haus-und augenärztliches Gutachten
  • medizinisch-psychologische Untersuchung oder arbeitsmedizinisches Gutachten ab vollendetem 60. Lebensjahr 
  • bisheriger Fahrgastschein

Ersterteilung bzw. Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit: 38,80 €

Verlängerung Fahrgastschein: 32,90  €
Ortskundeprüfung bei Taxischein: 40,- €

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Biberger, David
09441/207-3430 09441/207-3455 EG.28
Poschenrieder, Laura
09441/207-3400 09441/207-3455 EG.26
Schretzlmeier, Martina
09441/207-3400 09441/207-3455 EG.26
Wachs, Evi
09441/207-3440 09441/207-3450 EG.28

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-3431
Fax: 09441/207-3455
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Führerscheinstelle Montag – Freitag 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr Dienstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr