Erteilung der Erlaubnisse gem. § 29 Abs. 3 StVO für übermäßige Straßenbenutzung von Kreisstraßen für Sondertransporte

Für Nutzungen der Kreisstraße, welche nicht den normalen Anforderungen der StVo entsprechen, ist eine Genehmigung über eine Sondernutzung einzuholen, wie z.B. bei Übergrößen oder überschweren Fahrzeugen.

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