Erstellen von Zuschussanträgen für Straßen- und Brückenneubauten, Oberbauverstärkungen und sonstigen Zuschussmaßnahmen
Werden bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen Zuschüsse nach FAG Art. 13 b beim Landkreis beantragt, so werden die Zuschussanträge mit den Planunterlagen bautechnisch geprüft. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird der Verwendungsnachweis auf antragsgemäße Baudurchführung überprüft.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gaßner,
Michael
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09441/207-1415 | 09441/207-1450 | B O1.06 | michael.gassner@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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