Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit eines Führerscheins, Namensänderung

Für die Neuausfertigung eines Führerscheins wegen Unbrauchbarkeit müssen Sie das alte Dokument bei der Führerscheinstelle vorlegen bzw. abliefern.

 

Bei Verlust oder Diebstahl eines Führerscheins müssen Sie bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Sollten Sie nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung den alten Führerschein auffinden, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Führerscheinstelle abzugeben.

 

Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bis zur Aushändigung Ihres Ersatzführerscheins können Sie auf Wunsch und gegen Gebühr einen vorläufigen Fahrausweis erhalten. Dieser ist jedoch maximal 3 Monate und nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.

 

Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Dafür ist Ihre schriftliche Vollmacht, Ihr Pass oder Personalausweis und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.

 

Da der Führerschein nicht als Identitätsnachweis gilt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung bei Heirat, Scheidung usw. auf dem Führerschein. Um eventuell auftretende Probleme zu vermeiden, wird jedoch empfohlen, den Namen auf dem Führerschein ändern zu lassen, insbesondere wenn Sie ins Ausland fahren.

     
  •  Reisepass oder Personalausweis
  •  aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  •  mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
  •  falls der "alte " Führerschein von einer auswärtigen Führerscheinstelle ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift notwendig

Gebühr bei Umtausch oder Namensänderung:  25,30 €
Gebühr bei Verlust eines Führerscheins: 28,60 €
Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt: 30,70 €
zusätzliche Gebühr für vorläufigen Fahrausweis: 10,00 €

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Gabler, Sandra
09441/207-3434 09441/207-3455 EG 18
Gose, Alfred
09441/207-3431 09441/207-3455 EG.18

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-3431
Fax: 09441/207-3455
Öffnungszeiten

Führerscheinstelle Montag – Freitag 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr Dienstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr