Ehrenzeichen des Bayer. Ministerpräsidenten

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten können Personen erhalten, die sich durch langjährige, aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen herausragende Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind.

Voraussetzung für eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern ist

    • eine mindestens 15jährige ehrenamtliche Tätigkeit
    • in einer Organisation im örtlichen Bereich (ausgenommen sind Kommunale Selbstverwaltung, FFW, BRK und THW, da hier spezielle Ehrenzeichen bestehen), die
    • gemeinnützig und "fremdorientiert" ist (also ohne wirtschaftliches oder berufsständisches Eigeninteresse) und
    • mit einem hervorragenden, über vergleichbare Funktionsträger hinausgehenden Einsatz
    • unentgeltlich erbracht wird (unschädlich ist ein Auslagenersatz).
    • Das Ehrenzeichen kommt nicht in Betracht, wenn bereits ein Bundesorden verliehen wurde.
    • Des weiteren ist zu beachten, dass die entsprechende Person ihr Ehrenamt nicht länger als fünf Jahre niedergelegt haben darf und
    • ehrenamtliche Arbeit als "Einzelkämpfer" oder im zwischenfamiliären bzw. nachbarschaftlichen Selbsthilfebereich ausscheidet.

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