Bußgeld nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Erlass von Bußgeldern nach dem JuSchG
Durchführung von Einspruchsverfahren bei Bußgeldern JuSchG
Überwachung Eingang Bußgelder, Durchsetzung von festgesetzten Bußgeldern, kassenmäßiger Vollzug
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung