Beurkundungswesen

Für Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen im Haupthaus des Landratsamts Kelheim sind die notwendigen Angaben und Unterlagen
--> hier klicken: online vorab zu übermitteln.

Beim Kreisjugendamt Kelheim und der Außenstelle des Kreisjugendamts in Mainburg können u.a. folgende Beurkundungen durchgeführt werden:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärungen (z.B. der Mutter)
  • Verpflichtung zur Unterhaltsleistung
  • Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung

Die Feststellung von Abstammungsverhältnissen (z.B. die Vaterschaft oder die Mutterschaft nach ausländischem Recht) kann durch eine Beurkundung erfolgen. 


Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist zur Feststellung der Abstammung des Kindes die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmungserklärung der Kindsmutter zur Anerkennung notwendig. Durch diese beiden Erklärungen in urkundlicher Form und nachfolgender Eintragung im Geburtenregister des Kindes beim Standesamt wird das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Vater mit allen rechtlichen Konsequenzen (z.B. Unterhalts- und Erbansprüche) begründet. 
Die Beurkundung ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Mutterschaftsanerkennung
Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein, z.B. bei italienischen Staatsangehörigen. Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.

Allgemein gilt:
Die Beurkundung kann auch wahlweise gebührenfrei beim Standesamt (beispielsweise zusammen mit der Geburtsbeurkundung) oder jedem anderen (auch wohnsitzfernen) Jugendamt erfolgen. Die Beurkundung bei einem Notariat ist gegen eine Erstattung der Auslagen (Porto/Schreibgebühren) ebenfalls möglich.

Die Urkundspersonen erteilen gerne telefonisch Auskünfte zum Verfahren sowie zu den erforderlichen Unterlagen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Beurkundung. Ehe ein Beurkundungstermin vereinbart werden kann, müssen dem Jugendamt vorab folgende Unterlagen (in Kopie bzw. als Dateianhang per Mail im Format JPG oder PDF) zur Vorbereitung der Urkunde/n vorgelegt werden:

  • gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Bestätigung über die Geburt, falls diese noch nicht beurkundet ist
  • Auszug aus dem Mutterpass (Seite mit dem voraussichtlichen Geburtstermin) bzw. ärztliche Bestätigung zum Geburtstermin, wenn das Kind noch nicht geboren ist


Wir bitten darum, die vorab übermittelten Unterlagen zum Termin im Original mitzubringen und vorzulegen.


Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts


Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, liegt das alleinige Sorgerecht kraft Gesetzes mit der Geburt des Kindes alleine bei der Kindsmutter. Abweichend von dieser Regelung können unverheiratete Elternpaare durch übereinstimmende urkundliche Willenserklärungen das gemeinsame Sorgerecht erlangen (Sorgeerklärung). Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich. 

Zum Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge einer nichtverheirateten Kindsmutter benötigen diese eine sogenannte Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativattest). Dieses erhalten Sie über die Mitarbeiter der Beistandschaft des Kreisjugendamtes Kelheim.

Die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge kann nur durch persönliche Vorsprache entweder bei einem Jugendamt (kostenlos) oder einer Notarin/einem Notar (gebührenpflichtig) erfolgen. Die Abgabe der Erklärung ist entweder im Rahmen der Anerkennung der Vaterschaft oder zu jedem anderen späteren Zeitpunkt möglich. Eine Sorgeerklärung kann auch abgegeben werden, sofern gleichzeitig Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung beurkundet werden bzw. die bereits erfolgte Beurkundung der Vaterschaft nachgewiesen wird.

Die Urkundspersonen erteilen gerne telefonisch Auskünfte zum Verfahren sowie zu den erforderlichen Unterlagen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Beurkundung. 

Zum Beurkundungstermin müssen dem Jugendamt folgende Unterlagen bzw. Angaben vorliegen:

  • gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtenbuchauszug bzw. Geburtsurkunde des Kindes, in der beide Elternteile eingetragen sind (max. 1 Jahr alt)

Auszug aus dem Mutterpass (Seite mit dem voraussichtlichen Geburtstermin) sowie Kopie der bereits erfolgten Vaterschaftsanerkennung, wenn das Kind noch nicht geboren oder die Geburtsurkunde noch nicht ausgestellt ist

Wir bitten darum, diese Unterlagen zum Termin mitzubringen, jedoch die Angaben und Dokumente bereits im Vorfeld der Beurkundung online zur Vorbereitung der Urkunde/n auch bezüglich Unterhaltsbeurkunden zur Verfügung zu stellen. Unterlagen können unter der Mail-Adresse Beurkundungen@Landkreis-Kelheim.de als Mailanhang in Dateiform (PDF bzw. JPG) aber natürlich auch in Form von Kopien per Post übermittelt werden.

Beurkundung von Unterhaltsansprüchen 

Wenn ein Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt lebt, hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf "Barunterhalt". Gleiches gilt unter besonderen Voraussetzungen während der ersten drei Lebensjahre des Kindes für dessen betreuenden einkommenslosen Elternteil. 

Die Höhe des Unterhaltes richtet sich in erster Linie nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Zur Beratung bzw. zur Berechnung des Anspruches können Sie sich an das Jugendamt - Beistandschaft - oder an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Die Festlegung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erfolgt durch sogenannte Vollstreckungstitel (Urkunden oder Gerichtsbeschlüsse).

Wenn eine außergerichtliche Einigung möglich ist, kann bei den Urkundspersonen jedes Jugendamtes kostenfrei eine Unterhaltsurkunde aufgenommen werden. Die Urkundspersonen erteilen gerne telefonisch Auskünfte zum Verfahren sowie zu den erforderlichen Unterlagen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Beurkundung.

Zum Beurkundungstermin müssen dem Jugendamt folgende Unterlagen bzw. Angaben vorliegen:

  • gültiges Ausweisdokument des beurkundungswilligen Elternteiles
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterlagen hinsichtlich der zu beurkundenden Unterhaltshöhe, des Sorgerechts, ggfs. zu berücksichtigender öffentlicher Leistungen etc.
  • Bezeichnung des abzuändernden Titels, falls es sich um eine Abänderung handelt
  • Name und Anschrift des unterhaltsempfangsberechtigten Elternteils, der Rechtsanwältin/des Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zur Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde


Wir bitten darum, diese Unterlagen zum Termin mitzubringen.


 

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