Besondere Prüfungen / Beratung und Gutachten

Auf Antrag der kommunalen Körperschaften des Prüfungsbereichs oder auf Ersuchen der Rechtsaufsichtsbehörde nimmt die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle besondere Prüfungen vor. Außerdem fördert die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle die Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften ihres Prüfungsbereichs auf Antrag durch Beratung und durch Gutachten.
 

Landratsamt Kelheim

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