Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- ggf. Vollmacht und Ausweis des Fahrzeughalters bzw. Erklärung zur Reservierung des Kennzeichens und über den Verbleib des Fahrzeugs
- Bitte vergessen Sie nicht, das Kennzeichen reservieren zu lassen, wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen wollen (Reservierungsdauer ein Jahr)!
7,80 €
bei Kennzeichenreservierung für die Wiederzulassung zusätzlich 2,60 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Guenther,
Benedikta
|
09441/207-3420 | 09441/207-3450 | EG.13 | benedikta.guenther@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 7.30 Uhr - 11.30 Uhr Dienstag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 13.30 - 17.00 Uhr