Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den im Aufenthaltsgesetz bezeichneten Aufenthaltszwecken (z.B. Familiennachzug, Ausbildung, Erwerbstätigkeit) erteilt.
Die vorzulegenden Unterlagen werden von der Ausländerbehörde im Rahmen der Antragstellung angefordert.
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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