Anfertigen von Gestattungsverträgen für Ver- und Entsorgungsleitungen in Kreisstraßen und Überwachung und Abnahme dieser Maßnahmen

Werden in Kreisstraßengrund Leitungen öffentlicher Versorgungsträger verlegt (z.B. Kanal, Wasser, Strom, Telefon usw.) muß dafür ein Gestattungsvertrag zwischen dem Leitungsträger und dem Landkreis Kelheim abgeschlossen werden, in welchem die rechtlichen Belange geregelt werden. Mit dem Gestattungsvertrag werden auch die Technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung mit vereinbart. Für die Aufgrabungen ist dann seperat noch eine verkehrliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

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Hosse, Fabian
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Landratsamt Kelheim - Dienststelle

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