Geflügelpestausbruch im Landkreis Kelheim: Schutz- und Überwachungszone werden ausgewiesen

24. März 2023: Geflügelpestausbruch im Landkreis Kelheim: Schutz- und Überwachungszone werden ausgewiesen

In einem nicht-gewerblich Geflügel haltenden Betrieb innerhalb der Gemeinde Train ist ein Fall von HPAIV H5N1, oder aviäre Influenza bzw. Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Auf dem betroffenen Hof wurden vor allem Enten und Hühner gehalten, wobei viele der Hühner durch den Erreger erkrankten und danach verstarben. Aus seuchenhygienischen Gründen wurden das restliche Geflügel getötet und unschädlich beseitigt.

Weiterhin richtet das Veterinäramt Kelheim zur Eindämmung der Infektionsgefahr eine Schutz- sowie eine Überwachungszone ein. In den vorgenannten Bereichen werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zum Tragen kommen.

Die Schutzzone umfasst einen drei Kilometer großen Radius um den betroffenen Betrieb und somit Teile folgender Gemeinden: Train, Siegenburg, Elsendorf und das gemeindefreie Gebiet Dürnbucher Forst

Die Überwachungszone umfasst einen zehn Kilometer großen Radius. Darin liegen vollständig oder teilweise die Gemeinden Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Kirchdorf, Mainburg, Neustadt a.d. Donau, Elsendorf, Rohr i. NB, Siegenburg, Train, Wildenberg und das gemeindefreie Gebiet Dürnbucher Forst. Unter folgendem Link können die Zonen auf einer interaktiven Karte betrachtet werden:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6A45CE7A49B1C3CE1F8E08A089F86C813A496647370F995E37EC0CBB35639348

Das Veterinäramt Kelheim fordert die Geflügelhalter im Landkreis Kelheim auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.

- Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit freilebenden Vögeln: Halten Sie Ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf bzw. Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
- Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.

Nähere Bestimmungen zu Sperrmaßnahmen entnehmen Sie der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim:

https://www.landkreis-kelheim.de/media/14023/nr-9.pdf

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten:


www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/